- Zeichnungsbedingungen
- Emissionsbedingungen; nähere Modalitäten einer Neu-Emission hinsichtlich Nominalzinsfuß, Zeichnungskurs, Tilgung oder Rückzahlung etc.; bei neuemittierten Aktien entsprechend Betrag, Bezugskurs, Bezugsfrist etc. Z. werden meist in einem ⇡ Prospekt, einer Zeichnungseinladung, auch in der Presse, bekannt gegeben.- Vgl. auch ⇡ Zeichnen.
Lexikon der Economics. 2013.