Zeichnungsbedingungen

Zeichnungsbedingungen
Emissionsbedingungen; nähere Modalitäten einer Neu-Emission hinsichtlich Nominalzinsfuß, Zeichnungskurs, Tilgung oder Rückzahlung etc.; bei neuemittierten Aktien entsprechend Betrag, Bezugskurs, Bezugsfrist etc. Z. werden meist in einem  Prospekt, einer Zeichnungseinladung, auch in der Presse, bekannt gegeben.
- Vgl. auch  Zeichnen.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Zeichnung — Konzeption; Planung; Schema; Layout; Entwurf; Plan; Vorlage; Skizze; Grundriss; Grafik; Bild * * * Zeich|nung [ ts̮ai̮çnʊŋ], die; , en …   Universal-Lexikon

  • Zeichnen — unterschriftliche Verpflichtung (durch ⇡ Zeichnungsschein) zur Übernahme eines bestimmten Betrags neu ausgegebener, zum Verkauf angebotener Anleihen oder Aktien. Zum Z. wird meist durch einen ⇡ Prospekt aufgefordert. Vgl. auch ⇡ Überzeichnung, ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Zeichnungsschein — Schein, auf dem sich der Erwerber eines neu ausgegebenen Wertpapiers zum Erwerb und zur Bezahlung des auf dem Z. angegebenen Emissionskurses zu den vorgesehenen Bedingungen (⇡ Zeichnungsbedingungen) verpflichtet. Bei Kapitalerhöhungen einer AG… …   Lexikon der Economics

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